5. Naturnahe Spiel- und Pausenplätze in den Tagesstrukturen
Download5.1 Freie Zeit für Kinder – Aufsichtspflicht für Betreuungspersonen
In der Regel besuchen Kinder unterschiedlichen Alters die Tagesstrukturen. Sie sollen die Betreuungszeit selbstbestimmt und bedürfnisgerecht verbringen können. Es ist sehr anspruchsvoll, ihre vielfältigen Bedürfnisse zu erfüllen und zugleich die Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Eine zusätzliche Herausforderung für die optimale Betreuung ergibt sich, wenn sich die Kinder sowohl drinnen als auch draussen aufhalten dürfen.
Zur Aufsichtspflicht gehört, jederzeit den Überblick zu haben, wo sich welche Kinder aufhalten. Dafür eignen sich z.B. eine Magnettafel mit Bildern der Aufenthaltsorte und Magneten mit den Namen der einzelnen Kinder. So können Kinder sichtbar machen, wo sie sind.
Im Tagesverlauf können sich die den Kindern erlaubten Aufenthaltsorte ändern. Z.B. ist am Nachmittag das Spielen mit Wasser und Sand möglich, während des «Hochbetriebs» über Mittag jedoch nicht. Wichtig ist auch die Rhythmisierung: So kann es sich z.B. anbieten, dass sich alle Kinder nach dem Mittagessen für eine gewisse Zeit draussen aufhalten.
Die Nutzung der einzelnen Zonen und Bereiche des Platzes müssen Sie als Betreuungsperson vor allem auch dann prüfen, wenn verschiedene Aktivitäten parallel laufen, wie z.B. Zvieri essen, Hausaufgaben machen, drinnen und draussen spielen.
Nebst den Bedürfnissen der Kinder spielen auch die vorhandenen Ressourcen der Betreuungspersonen eine zentrale Rolle bei Entscheidungen, wie z.B.: Wer kann und will Gartenarbeit anbieten, wer kümmert sich kompetent um die sportlichen Aktivitäten?