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Naturnahe Spiel- und Pausenplätze




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Naturnahe Spiel- und Pausenplätze




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27. März 2023 | Brigitte Bänninger, Stiftung Naturama Aargau | Katja Glogner, Stiftung Naturama Aargau

F. Sicherheit

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b. Sicherheitsanforderungen

Vor welchen Gefahren sollten die Schülerinnen und Schüler geschützt werden?

Schülerinnen und Schüler müssen vor allem vor denjenigen Gefahren in der Schulumgebung geschützt werden, die sie selber nur schwer (oder gar nicht) als solche erkennen oder die schwere Verletzungen zur Folge haben könnten. Deshalb müssen bereits bei der Planung und Gestaltung des Schulaussenraumes wichtige Sicherheitsaspekte beachtet werden – und nicht erst danach.

  • Wasser soll für die Schülerinnen und Schüler in unterschiedlichen Formen erlebbar sein. Die Wassertiefe darf gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) wegen der Ertrinkungsgefahr nicht mehr als 20 cm.
  • Scharfe Kanten oder spitze Ecken, an denen man sich verletzen kann,
  • Abgrenzungen gegenüber Strassen, Parkplätzen, tiefen Gewässern etc. von Beginn an einplanen (z.B. Holzlattenzaun, Mauer oder Wildhecken).
  • Spielgeräte, Bodenbeläge und Fallschutzmaterial verwenden, die einer Zertifizierung gemäss den Normen SN EN 1176 und 1177 entsprechen. Fallschutzmaterialien sind je nach Fallhöhe: Rasen, Rundkies, Rinden- und Holzschnitzel, Fallschutzsand oder -platten in unterschiedlicher Einbauhöhe.
  • Genügend grosse Fallräume um die Spielgeräte und genügend grossen Abstand zu anderen Spielelementen.
  • Den neu erstellten Spielplatz auf die Sicherheit nach der Norm SN EN 1176 "Spielplatzgeräte und Spielplatzböden" beurteilen lassen.
  • Sicherstellung der Wartung und des Unterhalts.

Detaillierte Sicherheitshinweise finden Sie auf der Website der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) oder in den BFU-Fachdokumentationen Nr. 2.082 und 2.348 im Download-Bereich.

Wird eine Sicherheitsbeurteilung nach der Fertigstellung des Spielplatzes benötigt?

Nach der Fertigstellung eines neuen Spielplatzes bzw. vor der Eröffnung empfiehlt die  BFU (siehe Fachdokumentation "Spielplätze" (Nr. 2.348, S. 11) ) den  Spielplatz auf die Sicherheit nach der Norm SN EN 1176 "Spielplatzgeräte und Spielplatzböden" beurteilen zu lassen. Die BFU macht selber keine Sicherheitsbeurteilungen von neu erstellten Spielplätzen. Die Beurteilung  kann eine anerkannte, sachkundige Person z.B. eine Fachkraft Spielplatzsicherheit, das Swiss Safety Center, Tüv Süd Schweiz, o.Ä. durchführen. Es sollte aus Neutralitätsgründen zudem keine Person die Sicherheitsbeurteilung machen, die beim Bauprojekt selber vor Ort mit involviert war.