E. Öffentlichkeitsarbeit
Downloadc. Medieneinladung und -mitteilung
Was ist der Unterschied zwischen einer Medieneinladung und einer Medienmitteilung?
Die Medieneinladung (vgl. Factsheet im Download-Bereich) ist mindestens zehn Tage vor der Einweihung an die Medienschaffenden zu versenden. Sie informiert über den kommenden Anlass – eventuell auch über einen geplanten Rundgang mit den Medien vor der eigentlichen Aussenraumeinweihung. Das Versenden der Medieneinladung ist unkompliziert: Einfach als E-Mail mit dem Betreff «Medieneinladung zur Einweihungsfeier des neuen bzw. umgestalteten naturnahen Spiel- und Pausenplatzes» an die vordefinierten Medienschaffenden versenden.
Die Medienmitteilung (vgl. Factsheet im Download-Bereich) wird in der Regel nach der Einweihungsfeier an die Medienschaffenden versendet. Sie besteht aus einem ein bis zwei Seiten langen, lebendig geschriebenen Bericht über das Projekt und die Einweihung, inkl. Fotos mit Bildlegende. Am besten findet der Versand per E-Mail kurz nach der Feier satt. Denken Sie beim Versenden von Fotos immer an die gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Datenschutzes: Personen, die gut erkennbar sind, müssen im Vorfeld ihr Einverständnis zur Verwendung der Fotos geben.