05 Betrieb und Unterhalt
Download5.3 Schulregeln und Pausenaufsicht
Welche Schulregeln gibt es? Wer macht die Pausenaufsicht?
Ein neuer, naturnaher Spiel- und Pausenplatz weckt Interesse und Neugierde. Die Nutzung des Schulgeländes wird sich verändern. Durch die Spiel-, Natur- und Bewegungselemente kommen neue Nutzungsarten dazu und unterschiedliche Bedürfnisse können in der Folge aufeinanderprallen. Regeln erleichtern das Zusammenleben auf dem Schulhausareal. Sie sollen ein Gleichgewicht zwischen Ordnung und Möglichkeiten zu viel freiem Spiel, Gestaltung, Experimenten und Abenteuern erlauben sowie ein friedliches Zusammenleben mit angenehmem Schulklima und eine gewaltfreie Schule fördern.
Die gemeinsame Erarbeitung von Regeln für den naturnahen Spiel- und Pausenplatz bildet die Grundlage für eine breite Akzeptanz und führt zu einer hohen Verbindlichkeit. Die Schule ist für die Einhaltung der gemeinsam vereinbarten Regeln verantwortlich. Die Aufsicht kann innerhalb des Kollegiums aufgeteilt werden.
Es gibt tägliche Aufsichtspflichten im Bereich der Spielgeräte. In Fallschutzbereichen dürfen keine harten Gegenstände (grosse Steine, Holzrugel, dicke Äste, Trottis etc.) liegen, damit Kinder sich bei einem Fall nicht verletzen. Im Weiteren darf bei einzelnen Spielgeräten (z.B. Kletteranlagen, insbesondere Kletternetze etc.) wegen der Erstickungsgefahr weder ein Helm noch ein Schlüsselband getragen werden.
Ergänzende Themen im Bereich Schulumgebung können sein:
- Sorgfalt gegenüber Pflanzen, Tieren und Spielelementen
- Respektvoller Umgang miteinander, wir helfen einander
- Zeitraum der Nutzung (wann darf der Spiel- und Pausenplatz von wem genutzt werden?)
- Definieren von Bereichen für Ballspiele und Schneeballschlachten
- Fallschutzbereich frei von grösseren harten Dingen
- Spielgeräte; Benützung nur ohne Helm und Schlüsselband
- Umgang mit Suchtmitteln
- Besondere Bereiche (Biotopbereich, Schülergarten, Blumenwiese etc.)
- Etc.
Weitere Informationen über den Spiel- und Pausenplatz als Begegnunsort für Gross und Klein finden Sie im Kapitel 3 des pädagogischen Dossiers.